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Mustermann Haustechnik GmbH

74177 Bad Friedrichshall07136 / 123456info@mustermann-haustechnik.dewww.mustermann-haustechnik.de

Förder-Übersicht

Stand: 17. August 2026

für PLZ 74177

Förderungen für Familie Beispiel

Diese Übersicht zeigt Förderprogramme von Bund, Land und Kommune, die für Ihr Vorhaben in 74177 in Frage kommen können. Ausgewählte Maßnahmen: Wärmepumpe / Heizungstausch, Solarthermie.

Bund

KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard (Wärmepumpe & Solarthermie)

Bundesweit

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis 100% Finanzierung, bis 30 Jahre Laufzeit, bis 5 tilgungsfreie Jahre. Zinssatz abhängig von Bonität.

Antrag ausschließlich über eine Bank/Sparkasse vor Vorhabensbeginn, nicht direkt bei der KfW.

Frist: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Bundesweit

20 % der Kosten, max. 40.000 Euro pro Objekt – verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)

Nur für selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude muss bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre sein. Ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits BEG-Zuschuss, KfW-Kredit oder andere öffentliche Förderung genutzt wird – man muss sich entscheiden. Quelle: §35c EStG. Kein Förderantrag nötig – die Steuerermäßigung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Frist: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

Quelle: https://www.zukunftaltbau.de/eigentuemer/beratung-foerderung/ueberblick/

KfW-Heizungsförderung 458 (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse)

Bundesweit

Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich möglich: Klimageschwindigkeits-Bonus 16 Prozentpunkte und Einkommens-Bonus bis 40 Prozentpunkte (nur für selbstnutzende Eigentümer). Gesamtzuschuss höchstens 70 % – und nur bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind) höchstens 80 %.

Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € für Einfamilienhäuser; bei Mehrfamilienhäusern 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Antrag läuft über das KfW-Portal 'Meine KfW', NICHT über das BAFA. Einkommens-Bonus nur für SELBSTNUTZENDE Eigentümer und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit – Vermieter bekommen ihn nicht. Gestaffelt: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 bis 40.000 €, 10 bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig pauschal um 10.000 €. OBERGRENZE: Alle Boni zusammen sind auf 70 % gedeckelt; 80 % gelten nur bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (bis 40.000 € inkl. Familienzuschlag). WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden. Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus nach § 35c EStG ausgeschlossen.

Frist: Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte (16 → 12 → 8 → 4); er entfällt vollständig am 01.08.2028. Auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € (28.000 → 27.250 → 26.500 …) bis auf 22.000 € ab 01.08.2030. Grundlage: BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026.

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/

KfW-Kredit 261 – Sanierung zum Effizienzhaus (Wohngebäude)

Bundesweit

Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, davon Tilgungszuschuss 5-15 % je nach Effizienzhaus-Stufe (max. 22.500 Euro). Zusätzlich bis zu 10 % für ein Worst-Performing-Building und bis zu 15 % für serielle Sanierung.

Tilgungszuschuss gestaffelt: Effizienzhaus 40 NH 15 %, EH 40 EE 10 %, EH 55 NH 10 %, EH Denkmal NH 10 %, EH 55 EE / 70 NH / 85 NH / Denkmal EE je 5 %. Für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Zuschuss. Konditionen zuletzt zum 21.07.2026 angepasst. Achtung: Das Programm steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Frist: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/

Kommune

Solarthermie-Förderung der Stadtwerke Bad Friedrichshall

Bad Friedrichshall

250 Euro (einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Gilt nur für Erdgaskunden der Stadtwerke im Stadtgebiet Bad Friedrichshall. Erstmalige Erstellung einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung. Antrag muss VOR Errichtung der Anlage gestellt werden. Nachweis durch Installationsrechnung und Inbetriebnahmenachweis.

Frist: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).

Quelle: https://www.stadtwerke-friedrichshall.de/de/gas/foerderprogramm

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern, ausgeschöpft sein oder ausgesetzt werden. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird und ob mehrere Programme kombinierbar sind, entscheidet allein die zuständige Förderstelle. Bitte prüfen Sie die Angaben vor einer Investitionsentscheidung bei der jeweiligen Stelle.

Erstellt am 17. August 2026 von Mustermann Haustechnik GmbH · Daten bereitgestellt durch FörderFuchs (foerderfuchs.app)