Photovoltaik, Speicher und Wallbox
Vom Bund bekommst du hier ohne Antrag etwas: null Prozent Mehrwertsteuer, ganz automatisch. Dafür gibt es zwei Meldepflichten – und eine davon kostet dich bares Geld, wenn du sie verpasst.
Der teuerste Fehler bei Photovoltaik
Wer die Anlage nicht rechtzeitig im Marktstammdatenregister einträgt, dem wird die Einspeisevergütung gekürzt. Ein Monat ab Inbetriebnahme – das ist die Frist, die am häufigsten reißt, weil viele denken, der Installateur erledige das mit.
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Kein Antrag nötig für 0 % Mehrwertsteuer
Der Nullsteuersatz auf Anlage, Speicher und Montage gilt automatisch – dein Betrieb stellt die Rechnung einfach ohne Umsatzsteuer aus. Du musst dafür nichts einreichen.
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Anmeldung beim Netzbetreiber – vor der Installation
Das übernimmt normalerweise dein Elektrobetrieb. Frag trotzdem nach, ob es erledigt ist – ohne Anmeldung darf die Anlage nicht ans Netz.
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Marktstammdatenregister – innerhalb eines Monats
Das ist deine Pflicht als Betreiber, nicht die deines Handwerkers. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme, nicht mit der ersten Einspeisung.
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Kommunale Zuschüsse getrennt beantragen
Anders als beim Bund gibt es in vielen Städten sehr wohl einen Antrag – und dort gilt meist wieder: erst der Antrag, dann die Bestellung. Sieh in deiner Ergebnisliste nach, was für deine Postleitzahl gilt.
Balkonkraftwerk: gleiche Pflicht, kleinere Anlage
Auch ein Steckersolargerät muss ins Marktstammdatenregister – ebenfalls binnen eines Monats. Als Inbetriebnahme gilt der Moment, in dem du den Stecker das erste Mal einsteckst. Die Grenzen liegen derzeit bei 2.000 Watt Modulleistung und 800 Watt Wechselrichter.
Wallbox: ab 12 kVA muss der Netzbetreiber zustimmen
Eine Wallbox bis 12 kVA – also die üblichen 11 kW – muss nur angemeldet werden. Ab 22 kW braucht es die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers, und er hat dafür bis zu zwei Monate Zeit. Sagt er Nein, darf die Wallbox nicht in Betrieb gehen. Plan die Zeit ein, oder nimm gleich eine 11-kW-Wallbox – die reicht zu Hause fast immer.
Was gibt es bei dir?
Neben der Bundesförderung zahlen viele Städte und Gemeinden zusätzlich. Postleitzahl eingeben und nachsehen.
Förderungen für meine PLZGrundlage: § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (Nullsteuersatz), die Fristangaben des Marktstammdatenregisters sowie § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) – Zustimmung nötig, „sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet“. Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung – über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle. Die Anträge stellst du bei KfW, BAFA oder deiner Kommune, nicht bei uns.